Vorteile einer Servicevereinbarung

Wir ergänzen Ihre bestehenden Verträge mit speziell auf die Bedürfnisse eines Großkunden ausgelegtem Servicekonzept.

Gewerbebetreuung ist ebenfalls möglich.  Treten Sie mit uns in Kontakt!

  • Geschulte Großabnehmer-Serviceberater

  • Großabnehmer Hotline und Terminvergabe "Fast Lane"

  • Standards Ihres Fuhrparks werden hinterlegt

  • Kurze Wartezeiten durch Großabnehmer-Status

  • Sonderkonditionen und -leistungen

  • Spezielle Rabattgruppen auf Original Teile und Zubehör

  • Zentraler Ansprechpartner mit 17 Standorten in- und um Hamburg

  • Bundesweite Abdeckung durch die Vernetzung mit der VGRD

Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Service Key Account!

Walter Brix

Telefon: 040 43172 323

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* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.