In unserem Großkundenzentrum Hamburg sichern Sie sich eine Menge Vorteile - als Fuhrparkverantwortlicher und auch als Dienstwagenfahrer. Deutschlandweit können Sie sich auf unsere Flottenlösungen und Ihre Ansprechpartner verlassen. Details zu den Konditionen, Leistungen und Vorzügen erfahren Sie von unserem Team.
Ganz einfach, weil Sie als Großkunde in den Genuss exklusiver Vorteile kommen. Dafür müssen Sie lediglich zwei Voraussetzungen erfüllen. Erstens: Sie verfügen über eine Flotte mit mindestens 15 Fahrzeugen. Zweitens: Sie nehmen jährlich fünf fabrikneue Fahrzeuge aus dem Modellangebot des Volkswagen Konzerns ab. Die Lieferung fabrikneuer Fahrzeuge zu Großkundenkonditionen setzt außerdem voraus, dass Sie die Fahrzeuge nachweisbar zur eigenen Nutzung verwenden. Sie müssen die Fahrzeuge mindestens sechs Monate ab Lieferung als „wirtschaftlicher Eigentümer“ halten und dürfen sie nicht Dritten zur ausschließlichen Benutzung überlassen.
Das Fuhrparkmanagement wird zunehmend zeitaufwändig und komplex. Wir sorgen dafür, dass Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Deutschlandweit bieten wir umfassende Mobilitäts-Dienstleistungen für die Bereiche Finanzen, Service und Logistik und sind so Ihr zuverlässiger Partner. Wir freuen uns auf Sie!
Führerscheinkontrolle, UVV-Prüfung, HU/AU-Service, Wartung und Verschleißreparaturen
GEZ-Abrechnung, Kfz-Steuer-Abwicklung, Versicherungsdienst und Schadensmanagement
Notfallmanagement, Reifenservice und -einlagerung, Tankkartenservice
Zentrale Notfallnummer, Bundesweite Auslieferung, Flexibles Autovermietsystem und Ersatzwagenservice, Testwagenpool, Airportservice
In unserem Großkundenzentrum Hamburg sichern Sie sich eine Menge Vorteile - als Fuhrparkverantwortlicher und auch als Dienstwagenfahrer. Deutschlandweit können Sie sich auf unsere Flottenlösungen und Ihre Ansprechpartner verlassen. Details zu den Konditionen, Leistungen und Vorzügen erfahren Sie von unserem Team.
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Volkswagen Automobile Hamburg GmbH
Audi Hamburg GmbH
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.