Die Abkürzung steht dabei für Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure, zu deutsch: Weltweit harmonisiertes Prüfverfahren für leichtgewichtige Fahrzeuge. WLTP ist der einheitliche Fahrzyklus, mit dem Europa seit 2017 der Kraftstoffverbrauch und die Emissionen von PKW ermittelt werden. Dieses Prüfverfahren ist deutlich realitätsnäher als der bis dahin gültige NEFZ. Mit dem "2. Akt" von WLTP treten sukzessive weitere gesetzliche und technische Anforderungen in Kraft. Sie betreffen sowohl neue als auch bereits eingeführte Messverfahren zur Bestimmung von Verbrauch und Emissionen.
Vollständig eingeführt, mit allen Testverfahren ist WLTP "2. Akt" für PKW und leichte Nutzfahrzeuge der Klasse I am 1. Januar 2021.
WLTP wird schrittweise eingeführt. Die erste Stufe beinhaltete neben dem neuen WLTP-Testzyklus im Labor auch das RDE-Verfahren, das Emissionsmessungen auf der Straße unter Realbedingungen vorschreibt. Im "2. Akt" wird WLTP um drei Testverfahren erweitert. Einbezogen werden nun das Emissionsverhalten der Fahrzeuge innerhalb einer Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren, die Tankverdunstung sowie die Speicherung des Kraftstoffverbrauches über die Fahrzeuglebensdauer.
Für Autokäufer ändert sich kaum etwas: Neue Fahrzeugmodelle müssen die Grenzwerte und Messmethoden bereits vor der eigentlichen Einführung erfüllen, um eine amtliche Typgenehmigung zu erhalten. Alle Neuwagen entsprechen daher den jeweiligen Standards. Im Einzellfall geben die Verkaufsberater gern Auskunft. Und wer ganz sicher gehen will, setzt auf Leasing oder entsprechende Herstellergarantien. Bereits zugelassene Fahrzuge sind vom WLTP "2. Akt" nicht betroffen.
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* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.